Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit (externe Betreuung)

Gesetzlich vorgeschrieben nach §6 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) sowie der DGUV Vorschrift 2. – für viele Unternehmen jedoch schwer intern abzubilden.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von Betriebsbegehungen
  • Betriebsbegehungen
  • Erstellen und durchführen von Unterweisungen
  • Durchführen von ASA Sitzungen (ab 20 Mitarbeiter)
  • Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden

Ihr Vorteil: Sie erfüllen alle Vorschriften – ohne eigene Ressourcen zu binden.

Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte sind ein wichtiger Bestandteil der Prävention und ab einer Betriebsgröße von 50 Mitarbeitern Vorschrift.

Als Sicherheitsbeauftragter tragen Sie dazu bei, Unfälle zu vermeiden, Risiken zu erkennen und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

In dieser fundierten Ausbildung lernen Sie:

  • Rechte, Pflichten und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen am Arbeitsplatz
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffmanagement / Gefahrstoffbeauftragter

Arbeiten Sie mit Reinigungsmitteln, Chemikalien, Lacken oder Lösungsmitteln? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Umgang zu regeln.

Wir übernehmen für Sie:

  • Erstellen und fortschreiben des Gefahrstoffverzeichnis
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Mitarbeiterschulungen
  • Überprüfung der Ordnungsgemäßen Lagerung
  • Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden

Ihr Vorteil: Sie vermeiden Gesundheitsrisiken und rechtliche Konsequenzen.

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